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Für Hersteller
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind Hersteller
von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen,
wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder
einer für dieses Produkt ausgestellten Europäischen Technischen
Bewertung entspricht, in Verkehr gebracht wird. Kann die Abschrift der Leistungserklärung, auf einer Website zur Verfügung gestellt werden.
Unsere Webseite hilft die Leistungserklärungen zu vergleichen. Um es eventuell am weitesten verbreiten zu können, ist um Ihre Leistungserklärungen hochzuladen sehr kostengünstig.
Für die
Architekten kann man mit einer Empfehlung weiterhelfen, für die
typischen Fälle, welche wesentliche merkmale und welche
minimal-leistungen die wichtigsten sind
.Ein solches Empfehlung ist auch ein gutes Marketing-Tool und kann in Ihr System hochgeladen werden.
PREISE >> Veröffentlichungkosten
Für spezielle Pauschalpreise kontakt frau Agnes Berta: agnes.berta [at] artifexkiado.hu mobil: +36-20-2407232
Hochladen
Bei Herstellerdaten müssen Sie den Firmennamen und die Adresse angeben, die sich auf der Leistungserklärung befinden. Aber wenn sich Ihr Unternehmen davon unterscheidet (z. B. Handler), können Sie Ihr eigenes Logo hochladen.
Wenn Sie der
Vertreter mehrerer Unternehmen sind, können Sie die Leistungserklärung
mit einer Registrierung von verschiedenen Herstellern,
Bei Link geben Sie den Link an der seite des Produkts an!